Erste Verordnung zur Änderung der Altschuldenhilfeverordnung (1. AHGVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 10.11.2008 BGBl. I S. 2179 (Nr. 51); Geltung ab 14.11.2008
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2

Eingangsformel



Auf Grund des § 6a des Altschuldenhilfe-Gesetzes vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 944, 986), der durch Artikel 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 28. August 2000 (BGBl. I S. 1304) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 14. November 2008 AHGV § 2, § 4

Die Altschuldenhilfeverordnung vom 15. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1734) wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Satz 3 wird aufgehoben.

2.
In § 4 Satz 2 wird die Angabe „2010" durch die Angabe „2013" ersetzt.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. November 2008.



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