Artikel 1 - Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetzes und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen (FleischGDVuHdlKlÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung


Artikel 1 ändert mWv. 19. November 2008 1. FlGDV

(gesamter Text und Historie siehe 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung - 1. FlGDV)



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