Änderung Anlage 10 PStV vom 01.11.2018

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Anlage 10 PStV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2018 geltenden Fassung
Anlage 10 PStV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 10 (zu § 29) Niederschrift über die Eheschließung


(Text alte Fassung)

Niederschrift über die Eheschließung, Seite 1 (BGBl. I 2013 S. 1156)


Niederschrift über die Eheschließung, Seite 2 (BGBl. I 2013 S. 1157)

* Abschnitt/Klammerinhalt erscheint nur, wenn der Beurkundungssachverhalt es verlangt.
Die Angaben sind entsprechend zu streichen oder zu ergänzen.


(Text neue Fassung)

Vordruck Niederschrift über die Eheschließung (BGBl. 2022 I S. 1787)


Vordruck Niederschrift über die Eheschließung (BGBl. 2022 I S. 1788)


(heute geltende Fassung) 



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