Änderung Anlage 10 PStV vom 01.11.2013

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 10 PStV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2013 geltenden Fassung
Anlage 10 PStV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1122, 2440
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 10 (zu § 29) Niederschrift über die Eheschließung


(Text alte Fassung)

(siehe BGBl. I 2008 S. 2310f)

(Text neue Fassung)

Niederschrift über die Eheschließung, Seite 1 (BGBl. I 2013 S. 1156)


Niederschrift über die Eheschließung, Seite 2 (BGBl. I 2013 S. 1157)

* Abschnitt/Klammerinhalt erscheint nur, wenn der Beurkundungssachverhalt es verlangt.
Die Angaben sind entsprechend zu streichen oder zu ergänzen.


 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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