interne Verweise§ 30 StVG Übermittlung (vom 28.07.2021) ... auf dem Gebiet des Straßenverkehrs dürfen die Eintragungen entsprechend § 38b übermittelt und verwendet werden. (6) Der Empfänger darf die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 28.11.2016 BGBl. I S. 2722
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 137 2. DSAnpUG-EU Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ... Wörter „Für die Verwendung der Daten nach Absatz 1" ersetzt. 17. § 38b wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 38b Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für planerische Zwecke". ...
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