interne Verweise§ 48 StVG Registerführung und Registerbehörden (vom 07.12.2016) ... Sobald ein örtliches Fahrerlaubnisregister nach Maßgabe des § 65 Absatz 2 Satz 1 nicht mehr geführt werden darf, gilt Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 nur noch ... geführt werden darf, gilt Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 nur noch für die in § 65 Absatz 2a bezeichneten Daten. (2) Das Kraftfahrt-Bundesamt führt ein Register ...
§ 50 StVG Inhalt der Fahrerlaubnisregister (vom 01.06.2020) ... werden. (4) Sobald ein örtliches Fahrerlaubnisregister nach Maßgabe des § 65 Absatz 2 Satz 1 nicht mehr geführt werden darf, gelten die Absätze 1 und 2 im Hinblick auf die ... 1 und 2 im Hinblick auf die örtlichen Fahrerlaubnisregister nur noch für die in § 65 Absatz 2a bezeichneten ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3313
Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 17.06.2013 BGBl. I S. 1558
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes
G. v. 02.12.2010 BGBl. I S. 1748
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.12.2019 BGBl. I S. 2008
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens
G. v. 03.02.2009 BGBl. I S. 150
Artikel 1 StVGuATPÜÄndG ... in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung oder Arbeitsstätte;". 1a. § 65 Abs. 10 Satz 2 wird durch folgende Sätze ersetzt: „Die ... jeweiligen Übernahme im örtlichen Register gespeichert." 2. Nach § 65 wird folgender § 66 eingefügt: „§ 66 Verkündung von ...
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, der Gewerbeordnung und des Bundeszentralregistergesetzes
G. v. 28.11.2014 BGBl. I S. 1802
Artikel 1 StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ... „Sobald ein örtliches Fahrerlaubnisregister nach Maßgabe des § 65 Absatz 2 Satz 1 nicht mehr geführt werden darf, gilt Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 nur noch ... geführt werden darf, gilt Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 nur noch für die in § 65 Absatz 2a bezeichneten Daten." b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ... (4) Sobald ein örtliches Fahrerlaubnisregister nach Maßgabe des § 65 Absatz 2 Satz 1 nicht mehr geführt werden darf, gelten die Absätze 1 und 2 im Hinblick ... 1 und 2 im Hinblick auf die örtlichen Fahrerlaubnisregister nur noch für die in § 65 Absatz 2a bezeichneten Daten." 14. § 61 wird wie folgt geändert: ... des 110. Lebensjahres der betroffenen Person zu löschen." 15. § 65 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a ...
Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1653
Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 28.11.2016 BGBl. I S. 2722
Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
G. v. 12.07.2021 BGBl. I S. 3091
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