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Zitierungen von § 37c StVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37c StVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 35 StVG Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten (vom 28.12.2022)
... auch für die Übermittlungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt nach den §§ 37 bis ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 25
§ 5 GebOSt Persönliche Gebührenfreiheit (vom 28.07.2021)
... befreit, soweit sie eine Auskunft auf der Grundlage von § 37 bis § 37c des Straßenverkehrsgesetzes  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, der Gewerbeordnung und des Bundeszentralregistergesetzes
G. v. 28.11.2014 BGBl. I S. 1802
Artikel 1 StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt. 10. § 37c wird wie folgt gefasst: „§ 37c Übermittlung von Fahrzeugdaten und ... ersetzt. 10. § 37c wird wie folgt gefasst: „§ 37c Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission  ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3310
Artikel 1 4. StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... Europäischen Union erforderlich ist." 7. Der bisherige § 37b wird § 37c . 8. § 40 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
G. v. 12.07.2021 BGBl. I S. 3091
Artikel 10 4. StVGuaÄndG Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... befreit, soweit sie eine Auskunft auf der Grundlage von § 37 bis § 37c des Straßenverkehrsgesetzes erhalten." 2. Die Anlage wird wie folgt geändert: a) In der ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2833; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 932
Artikel 5 2. PflVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... der Höchstbeträge". 5. Nach § 37a wird folgender § 37b eingefügt: „§ 37b Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten ... 5. Nach § 37a wird folgender § 37b eingefügt: „§ 37b Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Kommission der Europäischen ...