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Zitierungen von § 37b StVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37b StVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 35 StVG Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten (vom 28.12.2022)
... auch für die Übermittlungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt nach den §§ 37 bis ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 25
§ 5 GebOSt Persönliche Gebührenfreiheit (vom 28.07.2021)
... des Straßenverkehrsgesetzes befreit, soweit sie eine Auskunft auf der Grundlage von § 37 bis § 37c des Straßenverkehrsgesetzes ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 28.11.2016 BGBl. I S. 2722
Artikel 1 6. StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... durch die Wörter „nach § 47 Nummer 5a" ersetzt. 20. In § 37b wird in der Überschrift und in Absatz 1 jeweils die Angabe „2011/82/EU" durch die ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3310
Artikel 1 4. StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... den Sätzen 3 und 4 entsprechend." 6. Nach § 37a wird folgender § 37b eingefügt: „§ 37b Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach ... 6. Nach § 37a wird folgender § 37b eingefügt: „§ 37b Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie 2011/82/EU (1) Das ... der Europäischen Union erforderlich ist." 7. Der bisherige § 37b wird § 37c. 8. § 40 wird wie folgt geändert: a) Die ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
G. v. 12.07.2021 BGBl. I S. 3091
Artikel 10 4. StVGuaÄndG Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... des Straßenverkehrsgesetzes befreit, soweit sie eine Auskunft auf der Grundlage von § 37 bis § 37c des Straßenverkehrsgesetzes erhalten." 2. Die Anlage wird wie ...
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