Artikel 2 - Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz (DRKVÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Folgeänderungen


Artikel 2 ändert mWv. 11. Dezember 2008 2. BMJBBG Artikel 7, Artikel 80

(1) Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 1990 zu den Zusatzprotokollen I und II zu den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949 (BGBl. 1990 II S. 1550) wird aufgehoben.


1.
Artikel 7 wird aufgehoben.

2.
In Artikel 80 Abs. 2 wird die Angabe „7," gestrichen.



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