Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (RPflEntlGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 07.12.2008 BGBl. I S. 2348 (Nr. 56); Geltung ab 11.12.2008
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 11. Dezember 2008 RPflEntlG Artikel 15

In Artikel 15 Abs. 2 des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege vom 11. Januar 1993 (BGBl. I S. 50), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3416) geändert worden ist, wird die Angabe „31. Dezember 2008" durch die Angabe „31. Dezember 2011" ersetzt.

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Artikel 2



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 10. Dezember 2008.



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