Artikel 2c - Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)

Artikel 2c Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen


Artikel 2c wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 18. Dezember 2008 GWB § 116, § 124

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114), das zuletzt durch Artikel 1a des Gesetzes vom 18. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2966) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 116 Abs. 3 Satz 1 werden vor dem Punkt am Ende ein Semikolon und die Wörter „für Streitigkeiten über Entscheidungen von Vergabekammern, die Rechtsbeziehungen nach § 69 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch betreffen, sind die Landessozialgerichte zuständig" eingefügt.

2.
In § 124 Abs. 2 Satz 1 werden vor dem Komma die Wörter „oder hält es den Rechtsstreit wegen beabsichtigter Abweichung von Entscheidungen eines Landessozialgerichts oder des Bundessozialgerichts für grundsätzlich bedeutsam" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 2c GKV-OrgWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2c GKV-OrgWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKV-OrgWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 GKV-OrgWG Inkrafttreten
... in Kraft. (5) Artikel 1 Nr. 1d, Nr. 1e, Nr. 2e, Nr. 2f, Nr. 14e, Artikel 2b, Artikel 2c und Artikel 4 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (6) Artikel 1 Nr. 2d ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
B. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1750, 3245
Bekanntmachung GWB-NB
... Dezember 2007 (BGBl. I S. 2966), 8. den am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Artikel 2c des Gesetzes vom 15. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2426), 9. den am 25. März 2009 in ...

Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz
G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 550
Artikel 8 MEG III Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114), das zuletzt durch Artikel 2c des Gesetzes vom 15. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2426) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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