Eingangsformel - Vierte Verordnung zur Änderung der Packungsgrößenverordnung (4. PackungsVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 12.12.2008 BGBl. I S. 2445 (Nr. 58); Geltung ab 01.01.2009
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Eingangsformel



Auf Grund des § 31 Abs. 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), der durch Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b des Gesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2266) eingefügt und zuletzt durch Artikel 256 Nr. 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:



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