Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.11.2016 aufgehoben

§ 1 - TPG-Gewebeeinrichtungen-Registerverordnung (TPG-GewRegV)

V. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2446 (Nr. 58); aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2623
Geltung ab 18.12.2008; FNA: 212-2-2 Gesundheitswesen
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§ 1 Form des Registers



Das Register nach § 8f Abs. 1 Satz 1 des Transplantationsgesetzes wird in Form einer Datenbank geführt.



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