Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 06.10.2018 aufgehoben
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§ 19a - Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO)

V. v. 06.12.2008 BGBl. I S. 2450, 2868 (Nr. 59); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 9502-21 Schiffssicherheit
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§ 19a (aufgehoben)


§ 19a hat 3 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften V. v. 30. Mai 2014 BGBl. I S. 610 m.W.v. 5. Juni 2014

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Frühere Fassungen von § 19a BinSchUO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 05.06.2014Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 30.05.2014 BGBl. I S. 610
aktuell vorher 09.04.2013Bekanntmachung hinsichtlich des Inkrafttretens bestimmter Anforderungen an die binnenschifffahrtsrechtliche Untersuchung von Fahrzeugen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, für die ein Gemeinschaftszeugnis ausgestellt werden soll
vom 28.03.2013 BGBl. I S. 727
aktuell vorher 01.01.2013Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 20.12.2012 BGBl. I S. 2802
aktuellvor 01.01.2013Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 19a BinSchUO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19a BinSchUO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchUO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung hinsichtlich des Inkrafttretens bestimmter Anforderungen an die binnenschifffahrtsrechtliche Untersuchung von Fahrzeugen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, für die ein Gemeinschaftszeugnis ausgestellt werden soll
B. v. 28.03.2013 BGBl. I S. 727
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.05.2014 BGBl. I S. 610
Artikel 1 2. BinSchUOuaÄndV Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
...  jj) Die bisherigen Nummern 16 bis 19 werden die Nummern 19 bis 22. 7. § 19a wird aufgehoben. 8. Anhang I der Anlage wird in Abschnitt „Zone 2 - Binnen" ...


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