Position | Berichtsjahr (1) | Vorjahr (2) | |
(1) Daten zu den organisatorischen Grundlagen | |||
1. | Investmentaktiengesellschaft: ja (= 0)/nein (= 1) | ||
2. | Wurden Altersvorsorgeverträge abgeschlossen oder Mindestzahlungszusagen abgegeben (§ 11 Absatz 4 InvG): ja (= 0)/nein (= 1) | ||
3. | Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB | ||
(2) Daten zur Vermögenslage | |||
1. | Eigenmittel gemäß § 11 InvG | ||
2. | Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren | ||
a) Bruttobetrag der Kursreserven | |||
b) Nettobetrag der Kursreserven (unter Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften) 1) | |||
3. | Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Beteiligungen und Anteilen an verbun- denen Unternehmen | ||
a) Bruttobetrag der Kursreserven | |||
b) Nettobetrag der Kursreserven (unter Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften) 1) | |||
4. | Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen | ||
5. | Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen | ||
(3) Daten zur Ertragslage | |||
1. | Provisionsergebnis (Erträge und Aufwendungen) | ||
a) Vergütung für die Verwaltung von Sondervermögen 2) | |||
b) Vergütung für individuelle Vermögensverwaltung im Sinn des § 7 Absatz 2 Nummer 1 InvG | |||
c) Vereinnahmte Entgelte für Beratungsleistungen im Sinn des § 7 Absatz 2 Nummer 3 InvG in Bezug auf die | |||
aa) Portfolioverwaltung von Sondervermögen | |||
bb) durch andere erbrachte individuelle Vermögens- verwaltung | |||
d) Provisionen für den Vertrieb von Investmentanteilen, § 7 Absatz 2 Nummer 5 InvG 3) | |||
e) Rückvergütungen nach § 41 Absatz 5 Alt. 1 InvG 3) | |||
f) Sonstige Provisionserträge 4) | |||
g) Für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Vergütung für die durch andere erbrachte individuelle Vermögens- verwaltung im Sinn des § 7 Absatz 2 Nummer 1 InvG | |||
h) Für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Entgelte für Beratungsleistungen in Bezug auf die | |||
aa) Portfolioverwaltung von Sondervermögen | |||
bb) individuelle Vermögensverwaltung im Sinn des § 7 Absatz 2 Nummer 1 InvG | |||
i) Für die Vermittlung von Investmentanteilen, die von der Gesellschaft ausgegeben wurden, für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Provisionen 3) | |||
j) Sonstige Provisionsaufwendungen | |||
k) Provisionsergebnis (Saldo) | |||
2. | Zinsergebnis | ||
a) Zinserträge 5) | |||
b) Zinsaufwendungen | |||
c) Zinsergebnis (Saldo) | |||
3. | Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Geschäft 6) | ||
4. | Bewertungsergebnis Wertpapiere nach strengem Niederstwertprinzip | ||
5. | Allgemeiner Verwaltungsaufwand | ||
a) Personalaufwand 7) | |||
b) Andere Verwaltungsaufwendungen 8) | |||
6. | Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen | ||
7. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | ||
8. | Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen | ||
9. | Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinn- abführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne | ||
10. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | ||
11. | Verlustvortrag aus dem Vorjahr | ||
12. | Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen | ||
13. | Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen | ||
14. | Entnahmen aus Genussrechtskapital | ||
15. | Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals | ||
(4) Ergänzende Angaben | |||
1. | Abweichungen im Sinn des § 284 Absatz 2 Nummer 3 HGB | ||
a) Von Bilanzierungsmethoden ja (= 0)/nein (= 1) | |||
b) Von Bewertungsmethoden ja (= 0)/nein (= 1) | |||
2. | Buchwert der in Pension gegebenen Vermögens- gegenstände bei echten Pensionsgeschäften (§ 340b Absatz 4 Satz 4 HGB) | ||
3. | Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere bei den folgenden Posten (§ 35 Absatz 1 Nummer 2 RechKredV) | ||
a) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nummer 5) | |||
b) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nummer 6) | |||
4. | Nachrangige Vermögensgegenstände | ||
a) Nachrangige Forderungen an Kreditinstitute | |||
b) Nachrangige Forderungen an Kunden | |||
c) Sonstige nachrangige Vermögensgegenstände |