Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft. Die
Rückstands-Höchstmengenverordnung und die
Futtermittelverordnung gelten mit Ablauf des 28. Februar 2009 wieder in ihrer am 31. August 2008 maßgeblichen Fassung.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 7. Oktober 2008.