Artikel 2 - Zehnte Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung (10. WoGVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2486 (Nr. 59); Geltung ab 01.01.2009, Artikel 2 ab 19.12.2008
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Artikel 2 Aufhebung der Wohngeldüberleitungs-Verlängerungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. Dezember 2008 WoGültVerlV

Die Wohngeldüberleitungs-Verlängerungsverordnung vom 27. Juli 1998 (BGBl. I S. 1911) wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 2 Zehnte Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 10. WoGVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. WoGVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 10. WoGVÄndV Inkrafttreten
... Artikel 1 tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am Tag nach der Verkündung in ...


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