Start
>
Inhalt FamFG
>
§ 322
Updates
Hier klicken für
Titel, Fundstelle, Änderungen
etc.
§ 322 - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008
BGBl. I S. 2586
, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch
Artikel 5
G. v. 21.02.2024
BGBl. 2024 I Nr. 54
Geltung ab 01.09.2009; FNA: 315-24
Freiwillige Gerichtsbarkeit
84 weitere Fassungen
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 601 Vorschriften zitiert
Buch 3 Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen
Abschnitt 2 Verfahren in Unterbringungssachen
§ 321
←
→
§ 323
§ 322 Vorführung zur Untersuchung; Unterbringung zur Begutachtung
§ 322 wird in
1 Vorschrift zitiert
Für die Vorführung zur Untersuchung und die Unterbringung zur Begutachtung gelten die §§
283
und
284
entsprechend.
§ 321
←
→
§ 323
Anzeige
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Zitierungen von
§ 322 FamFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 322 FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FamFG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 333 FamFG Dauer der einstweiligen Anordnung
(vom 26.02.2013)
... nicht überschreiten. Eine Unterbringung zur Vorbereitung eines Gutachtens (§
322
) ist in diese Gesamtdauer einzubeziehen. (2) Die einstweilige Anordnung darf ...
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in FamFG
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/322_FamFG.htm Schlagworte: Familienverfahrensgesetz
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Updates
|
Web-Widget
|
RSS-Feed