§ 436 Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung
Auf die Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung hat es keinen Einfluss, wenn das Schriftstück von der Gerichtstafel oder das Dokument aus dem Informations- und Kommunikationssystem zu früh entfernt wurde oder wenn im Fall wiederholter Veröffentlichung die vorgeschriebenen Zwischenfristen nicht eingehalten sind.
Zitat in folgenden NormenInternationales Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG)
Artikel 1 G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1042
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