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Zitierungen von § 122 FamFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 122 FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 344 FamFG Besondere örtliche Zuständigkeit (vom 17.08.2015)
... Übrigen ist jeder Notar zuständig, der seinen Amtssitz im Bezirk des nach § 122 Nummer 1 bis 5 zuständigen Gerichts hat. Ist danach keine Zuständigkeit ...
 
Zitat in folgenden Normen

Grundbuchordnung
neugefasst durch B. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1114; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
§ 36 GBO (vom 09.10.2013)
... an dem Gesamtgut zu einem Nachlass gehört, und 3. im Übrigen das nach § 122 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...

Internationales Güterrechtsverfahrensgesetz (IntGüRVG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2573
§ 3 IntGüRVG Örtliche Zuständigkeiten; Rechtsverordnung
... 5 Absatz 1 oder Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1103 ausschließlich das Gericht, das nach § 122 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der Ehesache angerufen worden ist, 3. im Fall des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung ... Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1104 ausschließlich das Gericht, das nach den §§ 122 und 270 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2429; zuletzt geändert durch Artikel 347 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 7 KEheBekG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... Aufenthalt im Inland hat." b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. 3. § 122 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 ...

Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1800; zuletzt geändert durch Artikel 44 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 5 NotAufgÜbG Änderung der Grundbuchordnung
... dem Gesamtgut zu einem Nachlass gehört, und 3. im Übrigen das nach § 122 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...
Artikel 7 NotAufgÜbG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vom 01.08.2013)
... Übrigen ist jeder Notar zuständig, der seinen Amtssitz im Bezirk des nach § 122 Nummer 1 bis 5 zuständigen Gerichts hat." cc) Die folgenden Sätze ...
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