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Zitierungen von § 349 FamFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 349 FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 344 FamFG Besondere örtliche Zuständigkeit (vom 17.08.2015)
... (2) Die erneute besondere amtliche Verwahrung eines gemeinschaftlichen Testaments nach § 349 Abs. 2 Satz 2 erfolgt bei dem für den Nachlass des Erstverstorbenen zuständigen Gericht, ...
§ 347 FamFG Mitteilung über die Verwahrung (vom 01.08.2021)
... Erbfall beziehen. (2) Wird ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag nach § 349 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 erneut in die besondere amtliche Verwahrung genommen, so übermittelt das nach § 344 ...
§ 351 FamFG Eröffnungsfrist für Verfügungen von Todes wegen
... noch lebt, ist die Verfügung von Todes wegen zu eröffnen. Die §§ 348 bis 350 gelten ...
 
Zitat in folgenden Normen

Konsulargesetz
G. v. 11.09.1974 BGBl. I S. 2317; zuletzt geändert durch Artikel 20b G. v. 28.03.2021 BGBl. I S. 591
§ 11 KonsG Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen (vom 01.09.2009)
... so kann dieser die Eröffnung vornehmen. § 348 Abs. 1 und 2 sowie die §§ 349 und 350 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 20 FGG-RG Änderung des Konsulargesetzes
... Gesetzbuchs" durch die Wörter „§ 348 Abs. 1 und 2 sowie die §§ 349 und 350 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...