interne Verweise§ 367 FamFG Wiedereinsetzung ... im Fall des § 366 der Beteiligte ohne sein Verschulden verhindert, die Anberaumung eines neuen Termins rechtzeitig ...
§ 372 FamFG Rechtsmittel ... Ein Beschluss, durch den eine Frist nach § 366 Abs. 3 bestimmt wird, und ein Beschluss, durch den über die Wiedereinsetzung entschieden ...
§ 493 FamFG Übergangsvorschriften (vom 11.04.2025) ... S. 1800) am 1. September 2013 beantragte Auseinandersetzungen gemäß den §§ 363 bis 373 ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1800; zuletzt geändert durch Artikel 44 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 7 NotAufgÜbG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vom 01.08.2013) ... Wörter „in den Geschäftsräumen des Notars" ersetzt. 6. § 366 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 werden jeweils ... nach Nummer 3 betreffen." b) In Absatz 2 wird die Angabe „§§ 364 bis 372" durch die Angabe „§§ 365 bis 372" ersetzt. 11. In ... 2 wird die Angabe „§§ 364 bis 372" durch die Angabe „§§ 365 bis 372" ersetzt. 11. In § 488 Absatz 1 werden die Angabe „§ ... S. 1800) am 1. September 2013 beantragte Auseinandersetzungen gemäß den §§ 363 bis 373 ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...
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