Zitierungen von § 352b FamFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 352b FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 354 FamFG Sonstige Zeugnisse (vom 17.08.2015)
... Die §§ 352 bis 353 gelten entsprechend für die Erteilung von Zeugnissen nach den §§ 1507 und ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1042
Artikel 11 IntErbRVGEG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... Nachweis der Richtigkeit § 352a Gemeinschaftlicher Erbschein § 352b Inhalt des Erbscheins für den Vorerben; Angabe des Testamentsvollstreckers § ... zu übersenden." 4. § 352 wird durch die folgenden §§ 352 bis 352e ersetzt: „§ 352 Angaben im Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; ... die Versicherung eines oder mehrerer Erben für ausreichend hält. § 352b Inhalt des Erbscheins für den Vorerben; Angabe des Testamentsvollstreckers (1) In ... gefasst: „§ 354 Sonstige Zeugnisse (1) Die §§ 352 bis 353 gelten entsprechend für die Erteilung von Zeugnissen nach den §§ 1507 und ...


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