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Zitierungen von § 155c FamFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 155c FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 88 FamFG Grundsätze (vom 15.10.2016)
... Verfahren sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen. Die §§ 155b und 155c gelten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2222
Artikel 2 SachVRÄndG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... eingefügt: „§ 155b Beschleunigungsrüge § 155c Beschleunigungsbeschwerde". c) Die Angabe zu § 163 wird durch die folgenden ... Die Verfahren sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen. Die §§ 155b und 155c gelten entsprechend." 3. § 145 wird wie folgt geändert: a) ... werden." 4. Nach § 155a werden die folgenden §§ 155b und 155c eingefügt: „§ 155b Beschleunigungsrüge (1) Ein ... im Sinne des § 198 Absatz 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes. § 155c Beschleunigungsbeschwerde (1) Der Beschluss nach § 155b Absatz 2 Satz 1 kann von ...