Das
Asylverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
2. September 2008 (BGBl. I S. 1798) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 12 Abs. 3 wird das Wort Vormundschaftsgerichts" durch das Wort Familiengerichts" ersetzt.
- 2.
- § 89 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
(2) Das Verfahren bei Freiheitsentziehungen richtet sich nach Buch 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit."
Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
G. v. 12.04.2011 BGBl. I S. 610