Das
Jugendgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
11. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3427), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom
8. Juli 2008 (BGBl. I S. 1212), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 3 Satz 2 werden die Wörter der Familien- oder Vormundschaftsrichter" durch die Wörter das Familiengericht" ersetzt.
- 2.
- § 34 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter familien- und vormundschaftsrichterlichen" durch das Wort familiengerichtlichen" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 werden die Wörter Familien- und vormundschaftsrichterliche" durch das Wort Familiengerichtliche" ersetzt.
- 3.
- § 42 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Nr. 1 werden die Wörter familien- oder vormundschaftsrichterlichen" durch das Wort familiengerichtlichen" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 werden die Wörter familien- oder vormundschaftsrichterlichen" durch das Wort familiengerichtlichen" ersetzt.
- 4.
- § 53 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift werden die Wörter den Familien- oder Vormundschaftsrichter" durch die Wörter das Familiengericht" ersetzt.
- b)
- In Satz 1 werden die Wörter Familien- oder Vormundschaftsrichter" durch das Wort Familiengericht" ersetzt.
- c)
- In Satz 2 werden die Wörter Der Familien- oder Vormundschaftsrichter" durch die Wörter Das Familiengericht" ersetzt.
- 5.
- In § 54 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter den Familien- oder Vormundschaftsrichter" durch die Wörter das Familiengericht" ersetzt.
- 6.
- In § 55 Abs. 1 Satz 1 werden jeweils die Wörter Familien- oder Vormundschaftsrichter" und Familien- und Vormundschaftsrichter" durch das Wort Familiengericht" ersetzt.
- 7.
- In § 67 Abs. 4 Satz 3 werden die Wörter der Vormundschaftsrichter" durch die Wörter das Familiengericht" ersetzt.
- 8.
- § 70 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden die Wörter der Vormundschaftsrichter, der Familienrichter" durch die Wörter das Familiengericht" ersetzt.
- b)
- In Satz 3 werden die Wörter Der Familien- und Vormundschaftsrichter" durch die Wörter Das Familiengericht", die Wörter familien- und vormundschaftsgerichtliche" durch das Wort familiengerichtliche" und die Wörter den Familien- und Vormundschaftsrichter" durch die Wörter das Familiengericht" ersetzt.
- 9.
- In § 84 Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie § 98 Abs. 1 Satz 1 werden jeweils die Wörter familien- oder vormundschaftsrichterlichen" durch die Wörter familiengerichtlichen" ersetzt.
- 10.
- In § 104 Abs. 4 Satz 1 werden die Wörter Familien- oder Vormundschaftsrichter" durch das Wort Familiengericht" ersetzt.
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2274