(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Artikel 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie ist am 18. März 2009 in Kraft getreten (G. v. 12.03.2009 BGBl. I S. 470)
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 23. Dezember 2008.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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