Die
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom
6. März 2007 (BGBl. I S. 261) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 14 wie folgt gefasst:
„§ 14 (weggefallen)".
- 2.
- In § 11 Abs. 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 13 Abs. 4" durch die Wörter „§ 7 Abs. 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" ersetzt.
- 3.
- § 13 wird wie folgt gefasst:
„§ 13 Arbeitsmedizinische Vorsorge
Für den Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die im Anhang Teil 3 Anlässe für Pflicht- und Angebotsuntersuchungen enthält, in der jeweils geltenden Fassung."
- 4.
- § 14 wird aufgehoben.
- 5.
- § 15 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 wird die Angabe „, 13 und 14" gestrichen.
- b)
- Satz 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 5 werden nach dem Wort „einzuhalten" das Komma gestrichen und das Wort „und" durch einen Punkt ersetzt.
- bb)
- Die Nummer 6 wird aufgehoben.
- 6.
- § 16 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 10 wird das Komma durch das Wort „oder" ersetzt.
- b)
- In Nummer 11 wird das Komma nach dem Wort „enthält" durch einen Punkt ersetzt.
- c)
- Die Nummern 12 und 13 werden aufgehoben.
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
V. v. 19.07.2010 BGBl. I S. 960