Artikel 2 - Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (4. StVGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



Artikel 1 Nr. 1, 2 und 5 dieses Gesetzes tritt am 29. April 2009, Artikel 1 Nr. 3 und 4 und Artikel 1a treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

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Anm.
d. Red.: Artikel 1 Nr. 6 tritt gemäß Artikel 82 Abs. 2 des Grundgesetzes am 12. Januar 2009 in Kraft.
*)
Die Verkündung erfolgte am 29. Dezember 2008.



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