Das
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom
25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom
23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 16 wie folgt gefasst:
Raumordnungspläne; Raumordnungsverfahren".
- 1a.
- In § 2 Abs. 3 Nr. 2 wird nach der Angabe §§ 15 und 16" die Angabe Abs. 1 bis 3" eingefügt.
- 2.
- § 14d wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 2 wird hinter dem Wort Baugesetzbuchs" die Angabe sowie § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes" eingefügt.
- b)
- In Absatz 2 werden die Wörter den Bereichen Wasserhaushalt und Raumordnung" durch die Wörter dem Bereich Wasserhaushalt" ersetzt.
- c)
- Absatz 3 wird aufgehoben.
- 3.
- § 14o wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden die Wörter den Bereichen Wasserhaushalt sowie Raumordnung" durch die Wörter dem Bereich Wasserhaushalt" ersetzt.
- b)
- Satz 2 wird aufgehoben.
- c)
- Der bisherige Satz 3 wird Satz 2.
- 4.
- § 16 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
Raumordnungspläne; Raumordnungsverfahren".
- b)
- Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 angefügt:
(4) Besteht für die Aufstellung eines Raumordnungsplans nach diesem Gesetz eine Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung, wird hierfür eine Umweltprüfung einschließlich der Überwachung nach den Vorschriften des Raumordnungsgesetzes durchgeführt."
- 5.
- § 25 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 7 Satz 3 wird aufgehoben.
- b)
- Absatz 9 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
§ 16 Abs. 4 dieses Gesetzes sowie § 28 Abs. 1 und 3 des Raumordnungsgesetzes bleiben unberührt."
- 6.
- Nummer 2.3.8 der Anlage 2 wird wie folgt gefasst:
Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes,".
- 7.
- Die Anlage 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1.5 wird die Angabe den §§ 8 und 9" durch die Angabe § 8" ersetzt.
- b)
- Nummer 1.6 wird wie folgt gefasst:
Raumordnungsplanungen des Bundes nach § 17 Abs. 2 und 3 des Raumordnungsgesetzes".
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 94
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542