Artikel 4 - Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKATerrorG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2009 TKÜV § 1

Die Telekommunikations-Überwachungsverordnung vom 3. November 2005 (BGBl. I S. 3136), geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198), wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Nr. 1 Buchstabe c werden das Wort „sowie" durch ein Komma ersetzt und nach Buchstabe c folgender Buchstabe d eingefügt:

„d) in § 20l des Bundeskriminalamtgesetzes sowie".

2.
Der bisherige Buchstabe d wird Buchstabe e.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BKATerrorG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BKATerrorG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
B. v. 11.07.2017 BGBl. I S. 2316
Bekanntmachung TKÜVNB
... vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198), 3. den am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3083 ), 4. den am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden Artikel 10 des Gesetzes vom 1. Juni 2017 ...

Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354, 2019 BGBl. I S. 400
Artikel 10 BKA-NSG Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
... vom 3. November 2005 (BGBl. I S. 3136), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3083 ) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 20l" durch die Angabe „§ ...


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