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§ 2 - Einkommensteuer-Zuständigkeitsverordnung (EStZustV)

V. v. 02.01.2009 BGBl. I S. 3 (Nr. 1); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2637
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 610-1-21 Allgemeines Steuerrecht
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§ 2 Anwendungszeitraum



Diese Verordnung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2005 anzuwenden.



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Frühere Fassungen von § 2 EStZustV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2014Artikel 3 Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen
vom 11.12.2012 BGBl. I S. 2637

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 EStZustV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 EStZustV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStZustV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2637
Artikel 3 StRVErluÄndV Änderung der Einkommensteuer-Zuständigkeitsverordnung
... § 2 der Einkommensteuer-Zuständigkeitsverordnung vom 2. Januar 2009 (BGBl. I S. 3) werden die ...