Zitierungen von § 1 Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 InsoGEinzKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsoGEinzKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 InsoGEinzKV Verteilung der Einzugskostenvergütung (vom 01.01.2013)
... und Gartenbau erhält jährlich 3 Prozent der Einzugskostenvergütung nach § 1 Abs. 1. (2) Der Spitzenverband Bund der GKV teilt die um den Betrag nach Absatz 1 ... (3) Die um den Betrag nach § 4 Abs. 2 verminderten Ausgleichsbeträge nach § 1 Abs. 2 werden zwischen den Krankenkassen entsprechend den in Absatz 2 genannten Relationen ...
§ 4 InsoGEinzKV Höhe der Pauschale für die Prüfung der Arbeitgeber durch die landwirtschaftliche Krankenkasse (vom 01.01.2013)
... Krankenkasse, die bei der Einführung des Verfahrens entstehen, sind in den nach § 1 Abs. 2 festgesetzten Ausgleichsbeträgen enthalten und betragen 250.000 ...
§ 5 InsoGEinzKV Fälligkeit und Zahlung (vom 01.01.2013)
... Die Einzugskostenvergütung nach § 1 Abs. 1 und 3 wird in monatlichen Teilbeträgen geleistet und ist jeweils am 15. des laufenden ... für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zu leisten. (6) Die in § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 genannten Ausgleichsbeträge sind jeweils mit den ... (7) Der um den Betrag nach § 4 Abs. 2 verminderte Ausgleichsbetrag nach § 1 Abs. 2 ist durch Überweisung an den Spitzenverband Bund der GKV zu leisten und ...


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