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Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Feuerzeugverordnung (2. FeuerzVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Januar 2009 FeuerzeugV § 1, § 3, § 5

Die Feuerzeugverordnung vom 3. April 2007 (BGBl. I S. 486), geändert durch die Verordnung vom 24. Juli 2008 (BGBl. I S. 1404), wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Abs. 1 wird das Wort „erstmalige" gestrichen.

2.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „erstmalige" gestrichen.

b)
In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „erstmals" gestrichen.

c)
In Absatz 2 wird das Wort „erstmalige" gestrichen.

3.
In § 5 Abs. 1 wird das Wort „erstmals" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Feuerzeugverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. FeuerzVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. FeuerzVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
G. v. 08.11.2011 BGBl. I S. 2178, 2012 I 131
Artikel 25 ProdSNG Änderung der Feuerzeugverordnung
... Feuerzeugverordnung vom 3. April 2007 (BGBl. I S. 486), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 33) geändert worden ist, wird wie folgt ...