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III. - Anordnung über die Vertretung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis (BMJVertrAnO k.a.Abk.)
Diese Anordnung tritt am 1. Februar 2009 an die Stelle der Anordnung vom 8. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2014). Für Klagen, die zu diesem Zeitpunkt bereits erhoben sind, regelt sich die Vertretung nach den bisherigen Vorschriften.