(1) Der Einführungslehrgang vermittelt den Anwärterinnen und Anwärtern Grundkenntnisse in folgenden Bereichen:
- 1.
- staatliche Ordnung und Zusammenhänge des öffentlichen Lebens,
- 2.
- Verwaltungsrecht,
- 3.
- Bürgerliches Recht,
- 4.
- Öffentliches Dienstrecht, insbesondere
- a)
- Besoldungsrecht,
- b)
- Beihilferecht,
- c)
- Reisekostenrecht,
- d)
- Personalvertretungsrecht,
- e)
- Beamtenrecht,
- 5.
- Öffentliche Finanzwirtschaft, insbesondere
- a)
- Haushalts- und Rechnungswesen,
- b)
- Kassenrecht,
- 6.
- Organisation und Geschäftsverkehr, Informationsverarbeitung sowie
- 7.
- Kommunikation und Kooperation.
(2) Diese Grundkenntnisse sollen den Anwärterinnen und Anwärtern in den Praktika das Verständnis für Verwaltungszusammenhänge und Verwaltungshandeln ermöglichen.