(1) Das Praktikum I findet beim Bundesverwaltungsamt statt. In begründeten Fällen kommen auch andere Bundesbehörden in Betracht. Das Praktikum dauert acht Monate.
(2) Ziel des Praktikums I ist es, die Anwärterinnen und Anwärter mit adressatenorientiertem Verhalten und mit den Aufgaben der inneren Verwaltung des Bundes, insbesondere mit
- 1.
- Registraturwesen,
- 2.
- Organisation und Geschäftsverkehr, Informationsverarbeitung,
- 3.
- Öffentlichem Dienstrecht und
- 4.
- Öffentlicher Finanzwirtschaft, insbesondere Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen,
vertraut zu machen.
(3) Das Praktikum II wird
- 1.
- bei Kommunalbehörden (drei Monate) und
- 2.
- bei Bundesbehörden (sechs Monate)
durchgeführt.
(4) Bei den Kommunalbehörden erhalten die Anwärterinnen und Anwärter einen Überblick über die dort anfallenden Verwaltungsaufgaben und werden mit den Besonderheiten bürgernaher Verwaltung vertraut gemacht.
(5) Bei den Bundesbehörden werden die Anwärterinnen und der Anwärter mit den besonderen Belangen der Bundesverwaltung vertraut gemacht. Ihnen wird ein Überblick über Aufgaben und Arbeitsweise der Bundesbehörden sowie über ihr Zusammenwirken mit anderen Behörden vermittelt.
(6) Anwärterinnen und Anwärter, die für eine bestimmte Verwendung in der Bundesverwaltung vorgesehen sind, können während des Praktikums II fachbezogen ausgebildet werden.