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Kapitel 4 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes (LAP-mntDAIVV)

V. v. 08.10.2001 BGBl. I S. 2612; aufgehoben durch § 27 V. v. 18.07.2012 BGBl. I S. 1554
Geltung ab 31.07.2001; FNA: 2030-7-5-1 Beamte
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Kapitel 4 Sonstige Vorschriften

§ 43 Zeitlicher Geltungsbereich



Diese Verordnung gilt für Anwärterinnen und Anwärter sowie Aufstiegsbeamtinnen und -beamte, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung ihre Ausbildung beginnen.


§ 44 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 31. Juli 2001 in Kraft.