Artikel 3 - Zweiundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (22. BtMÄndV)

V. v. 19.01.2009 BGBl. I S. 49 (Nr. 3); Geltung ab 22.01.2009, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 2 tritt am 22. Januar 2010 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. Januar 2009.



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