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§ 5 - Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV k.a.Abk.)

V. v. 21.01.2009 BGBl. I S. 88 (Nr. 5)
Geltung ab 01.08.2009; FNA: 806-22-10-1 Berufliche Bildung
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§ 5 Zeugnis



Über die bestandene Prüfung ist jeweils ein Zeugnis nach den Anlagen 1 und 2 auszustellen.



 

Zitierungen von § 5 Ausbilder-Eignungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 AusbEignV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AusbEignV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 AusbEignV Fortführen der Ausbildertätigkeit
... Absatz 1 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes tätig war, ist vom Nachweis nach den §§ 5 und 6 dieser Verordnung befreit, es sei denn, dass die bisherige Ausbildertätigkeit zu ... Ausbildung nicht zu erwarten, kann die zuständige Stelle vom Nachweis nach den §§ 5 und 6 befreien; sie kann dabei Auflagen ...
Anlage 1 AusbEignV (zu § 5) Muster
Anlage 2 AusbEignV (zu § 5) Muster
 
Zitat in folgenden Normen

Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung (GFABPrV)
V. v. 13.12.2016 BGBl. I S. 2909; zuletzt geändert durch Artikel 78 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
§ 14 GFABPrV Ausbildereignung (vom 17.12.2019)
... erworben. Im Falle des Satzes 1 ist der zu prüfenden Person das Zeugnis nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung  ...

Floristmeister-Fortbildungsprüfungsverordnung (FloristMFPrV)
Artikel 20 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153, 2223
§ 6 FloristMFPrV Durchführung der Prüfung
... „Ausbildung" bestanden, ist der zu prüfenden Person ein Zeugnis nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung  ...

IT-Fortbildungsverordnung
V. v. 03.05.2002 BGBl. I S. 1547; zuletzt geändert durch Artikel 22 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
§ 23 IT-FortbV Ausbildereignung (vom 17.12.2019)
... Berufsbildungsgesetz nachgewiesen. Hierüber ist der zu prüfenden Person ein Zeugnis nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung  ...

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen
V. v. 26.08.2008 BGBl. I S. 1758; zuletzt geändert durch Artikel 45 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
§ 12 VersFaWiPrV Ausbildereignung (vom 17.12.2019)
... nachgewiesen. Im Falle des Satzes 1 ist der zu prüfenden Person das Zeugnis nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung auszustellen. ...

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin
V. v. 25.01.2008 BGBl. I S. 109; zuletzt geändert durch Artikel 40 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
§ 11 VeranstFachWPrV Ausbildereignung (vom 17.12.2019)
... nachgewiesen. Im Falle des Satzes 2 ist der zu prüfenden Person das Zeugnis nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung  ...

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin
V. v. 26.08.2008 BGBl. I S. 1752; zuletzt geändert durch Artikel 43 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
§ 11 WiFaWiPrV Ausbildereignung (vom 17.12.2019)
... nachgewiesen. Im Falle des Satzes 2 ist der zu prüfenden Person das Zeugnis nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung  ...

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation und Geprüfte Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation
V. v. 09.02.2012 BGBl. I S. 268; zuletzt geändert durch Artikel 57 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
§ 10 FachkBüroOrgPrV Ausbildereignung (vom 17.12.2019)
... 5 des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen. Der zu prüfenden Person ist das Zeugnis nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung  ...

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen
V. v. 21.07.2011 BGBl. I S. 1679; zuletzt geändert durch Artikel 56 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
§ 10 FwSozwFortbV Ausbildereignung (vom 17.12.2019)
... nachgewiesen. Im Falle des Satzes 2 ist der zu prüfenden Person das Zeugnis nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung  ...

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriefachwirt und Geprüfte Industriefachwirtin
V. v. 25.06.2010 BGBl. I S. 833; zuletzt geändert durch Artikel 51 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
§ 11 IndFachwirtPrV Ausbildereignung (vom 17.12.2019)
... nachgewiesen. Im Falle des Satzes 2 ist der zu prüfenden Person das Zeugnis nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung  ...

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Personaldienstleistungsfachwirt und Geprüfte Personaldienstleistungsfachwirtin
V. v. 23.07.2010 BGBl. I S. 1035; zuletzt geändert durch Artikel 53 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
§ 10 PersFWFortbV Ausbildereignung (vom 17.12.2019)
... nachgewiesen. Im Falle des Satzes 2 ist der zu prüfenden Person das Zeugnis nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung  ...

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Sportfachwirt und Geprüfte Sportfachwirtin
V. v. 02.11.2010 BGBl. I S. 1490; zuletzt geändert durch Artikel 55 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
§ 11 SportFachwFortbV Ausbildereignung (vom 17.12.2019)
... nachgewiesen. Im Falle des Satzes 2 ist der zu prüfenden Person das Zeugnis nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
Artikel 22 6. FortbVÄndV Änderung der IT-Fortbildungsverordnung
... Person" ersetzt und werden nach dem Wort „Zeugnis" die Wörter „nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung " eingefügt. 21. Der bisherige § 22 wird § 24 und wird wie folgt ...
Artikel 40 6. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin
...  „Im Falle des Satzes 2 ist der zu prüfenden Person das Zeugnis nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung auszustellen." 6. Die bisherigen §§ 10 und 11 werden die §§ 12 ...
Artikel 43 6. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin
...  „Im Falle des Satzes 2 ist der zu prüfenden Person das Zeugnis nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung auszustellen." 5. Die bisherigen §§ 10 und 11 werden die §§ 12 ...
Artikel 45 6. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen
...  „Im Falle des Satzes 1 ist der zu prüfenden Person das Zeugnis nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung auszustellen." 7. Die bisherigen §§ 11 und 12 werden die §§ 13 ...
Artikel 51 6. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriefachwirt und Geprüfte Industriefachwirtin
...  „Im Falle des Satzes 2 ist der zu prüfenden Person das Zeugnis nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung auszustellen." 6. Die bisherigen §§ 10 und 11 werden die §§ 12 ...
Artikel 53 6. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Personaldienstleistungsfachwirt und Geprüfte Personaldienstleistungsfachwirtin
...  „Im Falle des Satzes 2 ist der zu prüfenden Person das Zeugnis nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung auszustellen." 6. Der bisherige § 9 wird § 11. 7. Die ...
Artikel 55 6. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Sportfachwirt und Geprüfte Sportfachwirtin
...  „Im Falle des Satzes 2 ist der zu prüfenden Person das Zeugnis nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung auszustellen." 6. Die bisherigen §§ 10 und 11 werden die §§ 12 ...
Artikel 56 6. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen
...  „Im Falle des Satzes 2 ist der zu prüfenden Person das Zeugnis nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung auszustellen." 6. Die bisherigen §§ 9 und 10 werden die §§ 11 ...
Artikel 57 6. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation und Geprüfte Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation
... Satz wird angefügt: „Der zu prüfenden Person ist das Zeugnis nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung auszustellen." 6. Die bisherigen §§ 9 und 10 werden die §§ 11 ...
Artikel 78 6. FortbVÄndV Änderung der Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung
...  „Im Falle des Satzes 1 ist der zu prüfenden Person das Zeugnis nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung auszustellen." 9. Der bisherige § 14 wird § 15 und wird wie folgt ...