Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.02.2023 aufgehoben
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Eingangsformel - NOK I Seelotsen-Grundausbildungs-Verordnung (NOKILotsGAusbV k.a.Abk.)

V. v. 26.01.2009 BGBl. I S. 94 (Nr. 5); aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 21.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 49
Geltung ab 31.01.2009; FNA: 9515-18-1 Seelotswesen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 9 Abs. 3 des Seelotsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 1984 (BGBl. I S. 1213), der durch Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 28. Juli 2008 (BGBl. I S. 1507) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:



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