Artikel 2 - Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung lotstarifrechtlicher Vorschriften (LTarifÄndV k.a.Abk.)

V. v. 26.01.2009 BGBl. I S. 97 (Nr. 5); Geltung ab 01.02.2009
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Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2009 in Kraft. Gleichzeitig treten die Lotstarifordnung vom 16. März 1979 (BAnz. Nr. 57 vom 22. März 1979), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2007 (BAnz. S. 8382), und die Verordnung über den Lotstarif für das Seelotsrevier Wismar/Rostock/Stralsund vom 27. Dezember 2004 (BAnz. S. 24.733), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Dezember 2007 (BAnz. S. 8382), außer Kraft.



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