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§ 4 - Besoldungsüberleitungsgesetz (BesÜG)

Artikel 3 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 221, 462 (Nr. 7); zuletzt geändert durch Artikel 69 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.07.2009; FNA: 2032-30 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 4 Zuordnung zu den Stufen und Überleitungsstufen des Grundgehaltes in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2



1Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen nach der Besoldungsgruppe R 1 oder R 2 im Sinne des § 1 Nr. 1 und 2 werden auf der Grundlage der ihnen im Juni 2009 zustehenden Dienstbezüge den Stufen oder Überleitungsstufen des Grundgehaltes der Anlage 2 in der ab 1. Juli 2009 gültigen Fassung zugeordnet. 2§ 2 Abs. 1 Satz 2 bis 4, Abs. 2 Satz 2 und 4 sowie Abs. 3, 6, 8 und 9 gilt entsprechend. 3Die Zuordnung zu einer Überleitungsstufe bleibt auch in den Fällen der Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe R 2 bestehen. 4Mit dem Wirksamwerden der Ernennung ist die der Stufe zugewiesene Überleitungsstufe der Besoldungsgruppe R 2 maßgebend.





 

Frühere Fassungen von § 4 BesÜG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2010 (24.11.2010)Artikel 5 Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011)
vom 19.11.2010 BGBl. I S. 1552

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 BesÜG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BesÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BesÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011)
G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1552, 2011 BGBl. I S. 223
Artikel 5 BBVAnpG 2010/2011 Änderung des Besoldungsüberleitungsgesetzes für das Jahr 2010
... „in der ab 1. Juli 2009 gültigen Fassung" eingefügt. 3. In § 4 Satz 1 und § 5 Absatz 1 Satz 1 werden jeweils nach der Angabe „Anlage 2" die ...