Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

§ 5 - Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung (ESZG)

§ 5 Abzug für Pflegeleistungen



§ 4a des Bundessonderzahlungsgesetzes in der am 11. Februar 2009 geltenden Fassung ist entsprechend anzuwenden.



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