Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 13 - Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)

G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Geltung ab 12.02.2009, abweichend siehe Artikel 17
| |

Artikel 13 Änderung der DBAG-Zuständigkeitsverordnung


Artikel 13 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 12. Februar 2009 DBAGZustV § 1

§ 1 der DBAG-Zuständigkeitsverordnung vom 1. Januar 1994 (BGBl. I S. 53), die zuletzt durch Artikel 497 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 23 werden vor dem Komma am Ende ein Semikolon und die Angabe „Entscheidung über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen" eingefügt.

2.
In Nummer 24 wird die Angabe „§ 72a oder § 79a des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 91 oder § 92 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt.

3.
In Nummer 25 wird die Angabe „§ 78 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 75 des Bundesbeamtengesetzes und Geltendmachung von Herausgabeansprüchen nach § 71 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt.

4.
In Nummer 26 wird die Angabe „§ 23 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 22 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 1 und § 9 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt.

5.
In Nummer 31 wird die Angabe „§ 61 Abs. 2 und § 62 Abs. 1 bis 3 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 67 Abs. 3 sowie die §§ 68 und 69 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt.

6.
In Nummer 32 wird die Angabe „§ 63 Bundesbeamtengesetz" durch die Angabe „§ 70 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt.

7.
In Nummer 40 werden die Angabe „§ 90 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 106 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes" und der Punkt am Satzende durch ein Komma ersetzt.

8.
Nach Nummer 40 wird folgende Nummer 41 angefügt:

„41.
Einschätzungen der Leistungen nach § 27 Abs. 5, 6 und 8 des Bundesbesoldungsgesetzes."



 

Zitierungen von Artikel 13 DNeuG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 DNeuG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DNeuG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 27.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 30
§ 56 BLV Folgeänderungen
... DBAG-Zuständigkeitsverordnung vom 1. Januar 1994 (BGBl. I S. 53), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird nach der Angabe ...