(1) Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des Bundesbesoldungsgesetzes und des Beamtenversorgungsgesetzes in der vom 1. Juli 2009 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
... und Fassungshistorie siehe Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG) Auf Grund des Artikels 16 Absatz 1 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) wird nachstehend der Wortlaut des ...
Bekanntmachung der Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
... und alter Fassungen siehe Soldatenversorgungsgesetz - SVG) Auf Grund des Artikels 16 Absatz 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) wird nachstehend der Wortlaut des ...