Änderung § 11a BLV vom 20.08.2021

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§ 11a BLV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 20.08.2021 geltenden Fassung
§ 11a BLV n.F. (neue Fassung)
in der am 20.08.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582

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§ 11a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 11a Einfacher Dienst


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