interne Verweise§ 56 BLV Folgeänderungen ... 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt. 4. In § 24 Absatz 2 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 33a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 der ... Absatz 2 oder § 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt. 3. § 24 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe ... 2 oder § 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt. 3. In § 24 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 bis 33b der ... I S. 160) geändert worden ist," eingefügt. 3. In den §§ 11, 24 und 41 wird jeweils nach der Angabe „§§ 33 und 33b der ... (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt. 8. In den §§ 24 und 26 Satz 1 wird jeweils nach der Angabe „§ 27 der Bundeslaufbahnverordnung" die ... (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt. 8. In den §§ 24 und 26 Satz 1 wird jeweils nach der Angabe „§ 27 der Bundeslaufbahnverordnung" die ...
Zitat in folgenden NormenKriminallaufbahnverordnung (KrimLV)
V. v. 18.09.2009 BGBl. I S. 3042; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.09.2020 BGBl. I S. 1988
§ 11 KrimLV Laufbahnwechsel (vom 01.04.2020) ... ihre oder seine Vertretung. § 3 dieser Verordnung sowie die §§ 7, 8, 20 bis 25 und 27 der Bundeslaufbahnverordnung sind entsprechend ...
Postlaufbahnverordnung (PostLV)
V. v. 12.01.2012 BGBl. I S. 90; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung und anderer laufbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.01.2017 BGBl. I S. 89, 406
Artikel 1 BLVuaÄndV Änderung der Bundeslaufbahnverordnung (vom 27.01.2017) ... für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst". b) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst: „§ 24 Zulassung zur höheren Laufbahn bei ... b) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst: „ § 24 Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung oder einer ... von mindestens zwei Jahren und sechs Monaten, berücksichtigt werden." 7. § 24 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 24 Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung oder einer ...
Verordnung zur Fortentwicklung laufbahnrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
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