BLV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 07.07.2021 geltenden Fassung | BLV n.F. (neue Fassung) in der am 07.07.2021 geltenden Fassung durch Artikel 14 Abs. 7 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel Abschnitt 1 Allgemeines § 1 Geltungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Leistungsgrundsatz § 4 Stellenausschreibungspflicht § 5 Schwerbehinderte Menschen Abschnitt 2 Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern Unterabschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften § 6 Gestaltung der Laufbahnen § 7 Laufbahnbefähigung § 8 Feststellung der Laufbahnbefähigung § 9 Ämter der Laufbahnen Unterabschnitt 2 Vorbereitungsdienste § 10 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten § 10a Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst § 11 Einstellung in den Vorbereitungsdienst § 12 Mittlerer Dienst § 13 Gehobener Dienst § 14 Höherer Dienst § 15 Verlängerung der Vorbereitungsdienste § 16 Verkürzung der Vorbereitungsdienste § 17 Laufbahnprüfung Unterabschnitt 3 Anerkennung von Befähigungen § 18 Einfacher Dienst § 19 Mittlerer Dienst § 20 Gehobener Dienst § 21 Höherer Dienst § 22 Andere Bewerberinnen und andere Bewerber Unterabschnitt 4 Sonderregelungen § 23 Besondere Qualifikationen und Zeiten § 24 Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung oder einer Hochschulausbildung § 25 Einstellung in ein höheres Amt als das Eingangsamt § 26 Übernahme von Richterinnen und Richtern § 27 Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte Abschnitt 3 Berufliche Entwicklung Unterabschnitt 1 Probezeit § 28 Dauer der Probezeit und Feststellung der Bewährung § 29 Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten § 30 Verlängerung der Probezeit § 31 Mindestprobezeit Unterabschnitt 2 Beförderung § 32 Voraussetzungen einer Beförderung § 33 Auswahlentscheidungen § 34 Erprobungszeit Unterabschnitt 3 Aufstieg § 35 Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn § 36 Auswahlverfahren für den Aufstieg § 37 Teilnahme an Vorbereitungsdiensten § 38 Fachspezifische Qualifizierungen § 39 Teilnahme an Hochschulausbildungen § 40 Übertragung eines Amtes der neuen Laufbahn § 41 Erstattung der Kosten einer Aufstiegsausbildung Unterabschnitt 4 Sonstiges § 42 Laufbahnwechsel § 43 Wechsel von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern § 44 Wechsel von einem anderen Dienstherrn § 45 Internationale Verwendungen Abschnitt 4 Personalentwicklung und Qualifizierung § 46 Personalentwicklung § 47 Dienstliche Qualifizierung Abschnitt 5 Dienstliche Beurteilung | |
(Text alte Fassung) § 48 Regelbeurteilung, Anlassbeurteilung | (Text neue Fassung) § 48 Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung |
§ 49 Inhalt der dienstlichen Beurteilung § 50 Beurteilungsverfahren und Beurteilungsmaßstab Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussvorschriften § 51 Überleitung der Beamtinnen und Beamten § 52 Vorbereitungsdienste § 53 Beamtenverhältnis auf Probe § 54 Aufstieg § 55 Übergangsregelung zu § 27 § 56 Folgeänderungen § 57 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anlagen Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1) Anlage 2 (zu § 10 Absatz 1) Anlage 3 (zu § 10 Absatz 2) Anlage 4 (zu § 51 Absatz 1) | |
§ 48 Regelbeurteilung, Anlassbeurteilung | § 48 Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung |
(1) Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtin oder des Beamten sind regelmäßig spätestens alle drei Jahre oder wenn es die dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse erfordern zu beurteilen. (2) 1 Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung können zugelassen werden, wenn eine dienstliche Beurteilung nicht zweckmäßig ist. 2 Dies ist insbesondere während der laufbahnrechtlichen Probezeit und in herausgehobenen Führungsfunktionen der Fall. 3 Die §§ 28 bis 31 bleiben unberührt. | 1 Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung können zugelassen werden, wenn eine dienstliche Beurteilung nicht zweckmäßig ist. 2 Dies ist insbesondere während der laufbahnrechtlichen Probezeit und in herausgehobenen Führungsfunktionen der Fall. 3 Die §§ 28 bis 31 bleiben unberührt. |