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§ 48 - Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
Artikel 1 V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67, S. 2; Nr. 115
Geltung ab 17.03.2026; FNA: 2030-7-3-2 Beamte
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Geltung ab 17.03.2026; FNA: 2030-7-3-2 Beamte
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§ 48 Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahn
§ 48 wird in 7 Vorschriften zitiert
1Nach Erwerb der Befähigung für die höhere Laufbahn wird den Beamtinnen und Beamten im Rahmen der besetzbaren Planstellen ein Amt der neuen Laufbahn verliehen. 2Das erste Beförderungsamt darf frühestens nach Ablauf einer Dienstzeit von einem Jahr seit der ersten Verleihung eines Amtes der höheren Laufbahngruppe verliehen werden.
Zitierungen von § 48 BLV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 BLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BLV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 36 BLV Besetzung von geeigneten Dienstposten der höheren Laufbahn durch besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte
... dem Erwerb der Befähigung für die höhere Laufbahn verbleiben sie abweichend von § 48 in ihrem bisherigen Amt; 4. Beförderungen sind abweichend von § 48 unter den ... von § 48 in ihrem bisherigen Amt; 4. Beförderungen sind abweichend von § 48 unter den Voraussetzungen des § 40 ...
Zitat in folgenden Normen
Bundespolizei-Laufbahnverordnung (BPolLV)
Artikel 1 V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2408; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 5 V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67
§ 15 BPolLV Aufstieg (vom 17.03.2026)
... § 8 teil. (5) Für die Übertragung eines Amtes der neuen Laufbahn gilt § 48 der Bundeslaufbahnverordnung entsprechend. Abweichend davon kann Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, die ein ...
§ 16 BPolLV Verkürzter Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (vom 17.03.2026)
... Amtes der neuen Laufbahn sowie für die Verleihung des ersten Beförderungsamtes gilt § 48 der Bundeslaufbahnverordnung . Abweichend davon kann Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, die ein Amt ...
§ 17 BPolLV Verkürzter Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (vom 17.03.2026)
... eines Amtes der neuen Laufbahn und für die Verleihung des ersten Beförderungsamtes gilt § 48 der Bundeslaufbahnverordnung ...
Kriminallaufbahnverordnung (KrimLV)
V. v. 18.09.2009 BGBl. I S. 3042; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67
§ 10 KrimLV Aufstieg (vom 17.03.2026)
... Bewerberinnen und Bewerber nehmen am Vorbereitungsdienst nach § 7 teil. (4) Die §§ 48 und 49 der Bundeslaufbahnverordnung bleiben ...
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik (GtDBwVWehrtechnikVDV)
V. v. 02.10.2009 BGBl. I S. 3240, 3692; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 12 V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67, 115
§ 37 GtDBwVWehrtechnikVDV Aufstiegsverfahren (vom 17.03.2026)
... (2) Die Einstellungsbehörde gestaltet die berufspraktische Einführung nach § 48 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung ...
Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag (PolBTLV)
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3282; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 6 V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67
§ 12 PolBTLV Übertragung eines Amtes der neuen Laufbahn (vom 17.03.2026)
... § 48 der Bundeslaufbahnverordnung gilt mit der Maßgabe, dass Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten das Amt ...
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